Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-19, 24 U 72/01

24 U 72/01Obergericht19.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 72/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-19

Aktenzeichen: 24 U 72/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0319.24U72.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Februar 2001

verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts

Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die gegen

sie gerichtete Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicher-heitsleistung von in Höhe von 15.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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