24 U 72/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-19, 24 U 72/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-19, 24 U 72/01
24 U 72/01Obergericht19.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 72/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-19
Aktenzeichen: 24 U 72/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0319.24U72.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Februar 2001
verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts
Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die gegen
sie gerichtete Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicher-heitsleistung von in Höhe von 15.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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