21 W 48/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-18, 21 W 48/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-18, 21 W 48/01
21 W 48/01Obergericht18.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 W 48/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-18
Aktenzeichen: 21 W 48/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0318.21W48.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß des Vorsitzenden der 5. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Duisburg vom 07.11.2001 wird zurückgewiesen.
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