I-3 Wx 404/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-13, I-3 Wx 404/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-13, I-3 Wx 404/01
I-3 Wx 404/01Obergericht13.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 404/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-13
Aktenzeichen: I-3 Wx 404/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0313.I3WX404.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel der Gläubiger wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Gesuch der Gläubiger um Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 2.000,- €.
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