Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-26, 3 Ws 47-48/02

3 Ws 47-48/02Obergericht26.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Ws 47-48/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-02-26

Aktenzeichen: 3 Ws 47-48/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0226.3WS47.48.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten der Beschwerdeverfahren und die dem Verurteilten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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