I-6 U 117/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-21, I-6 U 117/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-21, I-6 U 117/01
I-6 U 117/01Obergericht21.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 117/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-21
Aktenzeichen: I-6 U 117/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0221.I6U117.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. März 2001 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen auf den zuerkannten Betrag von 11.020,00 DM in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes, mindestens jedoch in Höhe von 6 %, zu entrichten hat.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.