Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-19, I-24 U 125/01

I-24 U 125/01Obergericht19.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 125/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-19

Aktenzeichen: I-24 U 125/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0219.I24U125.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Mai 2001 verkünde-tet Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelas-sen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Si-cherheit in derselben Höhe leisten.

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