Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-19, 20 U 93/01

20 U 93/01Obergericht19.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 93/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-19

Aktenzeichen: 20 U 93/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0219.20U93.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1.Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Duisburg vom 26. April 2001 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.