II-9 WF 5/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-13, II-9 WF 5/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-13, II-9 WF 5/02
II-9 WF 5/02Obergericht13.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-9 WF 5/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-13
Aktenzeichen: II-9 WF 5/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0213.II9WF5.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Solingen vom 05.12.2001 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 03.01.2002 aufgehoben.
Die Sache wird an das Amtsgericht zurückverwiesen, das über den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von PKH für das Unterhaltsverfahren unter Beachtung der Rechtsverfassung des Senats erneut zu entscheiden hat.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.