3 Wx 351/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-08, 3 Wx 351/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-08, 3 Wx 351/01
3 Wx 351/01Obergericht08.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 351/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-08
Aktenzeichen: 3 Wx 351/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0208.3WX351.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt der Beteiligte zu 2. Er hat darüber hinaus auch die dem Beteiligten zu 1 in der wei-teren Beschwerdeinstanz notwendig entstandenen Kosten zu erstatten.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 3000,00 Euro.
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