Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-08, 3 W 385/01

3 W 385/01Obergericht08.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 W 385/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-02-08

Aktenzeichen: 3 W 385/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0208.3W385.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde wird - unter Zurückweisung der Anschlussbe-schwerde - die angefochtene Entscheidung aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung nach Maßgabe der nachstehenden Gründe - auch über die Kosten des Beschwerde-verfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 41.559,67 EUR (91.585,05 hfl.).

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