3 W 385/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-08, 3 W 385/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-08, 3 W 385/01
3 W 385/01Obergericht08.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 W 385/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-08
Aktenzeichen: 3 W 385/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0208.3W385.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde wird - unter Zurückweisung der Anschlussbe-schwerde - die angefochtene Entscheidung aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung nach Maßgabe der nachstehenden Gründe - auch über die Kosten des Beschwerde-verfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 41.559,67 EUR (91.585,05 hfl.).
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