16 U 1/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-01, 16 U 1/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-01, 16 U 1/01
16 U 1/01Obergericht01.02.2002
Regest
§ 826 BGB Zu der Frage eines materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn ein Versicherungsunternehmen einem nur fahrlässig handelnden Beamten gleichwohl seine persönliche Inanspruchnahme in Millionenhöhe ankündigt, um von ihm eine Verjährungsverzichtserklärung zu erhalten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 1/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-01
Aktenzeichen: 16 U 1/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0201.16U1.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Leitsätze
§ 826 BGB
Zu der Frage eines materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn ein Versicherungsunternehmen einem nur fahrlässig handelnden Beamten gleichwohl seine persönliche Inanspruchnahme in Millionenhöhe ankündigt, um von ihm eine Verjährungsverzichtserklärung zu erhalten.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers - und unter Zurückweisung seines weiterge-henden Rechtsmittels - wird das am 17. Oktober 2000 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Rechtsanwälte Dr. U... H..., Dr. E... E..., Dr. H... K..., S... S..., A... H..., S... H..., C... S...-E... in D... zur gesamten Hand 197.625,63 EUR mit 4 % Zinsen seit dem 3. November 1999 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 60 % und der Kläger 40 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 237.400 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leistet. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 6.700 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann durch Bürgschaft eines der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen unterliegenden Kreditinstituts geleistet werden.
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