18 U 67/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-30, 18 U 67/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-30, 18 U 67/01
18 U 67/01Obergericht30.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 67/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-30
Aktenzeichen: 18 U 67/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0130.18U67.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. Januar 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000 €, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Sicherheiten können auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Bank oder Sparkasse mit dem Sitz in der Europäischen Union erbracht werden.
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