I-20 U 107/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-22, I-20 U 107/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-22, I-20 U 107/01
I-20 U 107/01Obergericht22.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 107/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-22
Aktenzeichen: I-20 U 107/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0122.I20U107.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der 8. Kammer für Han-delssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 15. Juni 2001 wird zurück-gewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerinnen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils vollstreckende Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in glei- cher Höhe leistet.
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