Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-22, 24 U 111/01

24 U 111/01Obergericht22.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 111/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-22

Aktenzeichen: 24 U 111/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0122.24U111.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 18. April 2001 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500 EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet. Sicherheitsleistungen können auch durch die Bürgschaft einer europäischen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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