24 U 111/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-22, 24 U 111/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-22, 24 U 111/01
24 U 111/01Obergericht22.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 111/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-22
Aktenzeichen: 24 U 111/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0122.24U111.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 18. April 2001 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500 EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet. Sicherheitsleistungen können auch durch die Bürgschaft einer europäischen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
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