3 U 11/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-18, 3 U 11/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-18, 3 U 11/01
3 U 11/01Obergericht18.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 U 11/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-18
Aktenzeichen: 3 U 11/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0118.3U11.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Januar 2001 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird auf seine Kosten zurückgewie-sen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Be-klagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 DM = 5.112,92 Euro, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug und die Beschwer des Klägers betra-gen 64.639,39 DM.
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