21 U 82/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-08, 21 U 82/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-08, 21 U 82/01
21 U 82/01Obergericht08.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 82/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-08
Aktenzeichen: 21 U 82/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0108.21U82.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 16.3.2001 abgeändert:
Der Anspruch der Klägerin auf Ersatz des positiven Interesses aufgrund der Aufhebung der Ausschreibung des Bauvorhabens " Treppenanlage Sch..... " im Jahre 1996 wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivil-kammer des Landgerichts Wuppertal vom 16.3.2001 wird zurückgewie-sen.
Zur Verhandlung und Entscheidung über die Höhe des geltend ge-machten Anspruchs sowie über die Kosten des Berufungsverfahrens wird die Sache an das Landgericht Wuppertal zurückverwiesen.
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