Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-04, 3 Wx 293/01

3 Wx 293/01Obergericht04.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 293/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-01-04

Aktenzeichen: 3 Wx 293/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0104.3WX293.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 2 wird zurückgewiesen.

Sie haben die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Wert des Beschwerdegegenstandes: Bis 3.000,00 EUR.

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