3 Wx 293/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-04, 3 Wx 293/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-04, 3 Wx 293/01
3 Wx 293/01Obergericht04.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 293/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-04
Aktenzeichen: 3 Wx 293/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0104.3WX293.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 2 wird zurückgewiesen.
Sie haben die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert des Beschwerdegegenstandes: Bis 3.000,00 EUR.
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