I-21 U 81/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-12-27, I-21 U 81/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-12-27, I-21 U 81/01
I-21 U 81/01Obergericht27.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 81/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-27
Aktenzeichen: I-21 U 81/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1227.I21U81.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Schlussurteil des Vorsitzenden der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 16.3.2001 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 55.229,10 DM nebst 4 % Zinsen auf 38.932,42 DM seit dem 7.10.1999 zuzüglich 5 % Zinsen auf 16.296,68 DM seit dem 19.5.2001 sowie weitere 4 % Zinsen auf 11.067,58 DM vom 7.10.1999 bis zum 24.11.1999 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %; die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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