23 U 59/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-12-20, 23 U 59/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-12-20, 23 U 59/01
23 U 59/01Obergericht20.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 59/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-20
Aktenzeichen: 23 U 59/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1220.23U59.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Dezember 2000 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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