Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-12-20, 23 U 59/01

23 U 59/01Obergericht20.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 59/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-20

Aktenzeichen: 23 U 59/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1220.23U59.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Dezember 2000 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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