Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-12-19, VI-Kart 21/00 (V)

VI-Kart 21/00 (V)Obergericht19.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 21/00 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-12-19

Aktenzeichen: VI-Kart 21/00 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1219.VI.KART21.00V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Bundeskartellamts vom 1. September 2000 (B 9-74/00) aufgehoben.

II. Das Bundeskartellamt hat die im Be-schwerdeverfahren angefallenen Gerichtskosten zu tragen; es hat zudem der Beteiligten die ihr zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen zu er-statten.

III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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