Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-12-06, I-10 U 123/00

I-10 U 123/00Obergericht06.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 123/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-06

Aktenzeichen: I-10 U 123/00

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1206.I10U123.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 17. Mai 2000 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 1999 (5 O 309/99) wird in Höhe eines Betrages von 650 DM nebst 11 % Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober 1999 bis zum 4. März 2000, 11,5 % Zinsen für die Zeit vom 5. März 2000 bis zum 8. Mai 2000, 11,75 % Zinsen für die Zeit vom 9. Mai 2000 bis zum 29. Juni 2000, 12,25 % Zinsen für die Zeit von 30. Juni 2000 bis zum 11. September 2000, 12,5 % Zinsen für die Zeit vom 12. September 2000 bis zum 20. Oktober 2000, 12,75 % Zinsen für die Zeit vom 21. Oktober 2000 bis zum 11. Dezember 2000 und 13 % für die Zeit ab 12. Dezember 2000 aufrechterhalten.

Im übrigen wird die Klage unter Aufhebung des vorstehend bezeichneten Versäumnisurteils abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen zu 95 % der Klägerin und zu 5 % dem Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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