21 U 66/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-11-20, 21 U 66/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-11-20, 21 U 66/01
21 U 66/01Obergericht20.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 66/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-20
Aktenzeichen: 21 U 66/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1120.21U66.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landge-richts Wuppertal - Einzelrichter - vom 27.02.2001 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 7.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-ten. Die Sicherheitsleistungen dürfen durch Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.