Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-11-20, 21 U 35/01

21 U 35/01Obergericht20.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 35/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-20

Aktenzeichen: 21 U 35/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1120.21U35.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 15.01.2001 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte zu 2) darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicher-heitsleistung von 5.500,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheits-leistungen dürfen durch Bürgschaften einer im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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