Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-11-12, 3 Wx 157 + 239/00

3 Wx 157 + 239/00Obergericht12.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 157 + 239/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-11-12

Aktenzeichen: 3 Wx 157 + 239/00

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1112.3WX157.239.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 3. trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde. Er hat ferner die den Beteiligten zu 1. und 2. im dritten Rechtszug notwendigen entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 10.000 DM (je 2 x 5.000,-- DM).

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