I-6 W 39/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-11-07, I-6 W 39/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-11-07, I-6 W 39/01
I-6 W 39/01Obergericht07.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 39/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-11-07
Aktenzeichen: I-6 W 39/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1107.I6W39.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerinnen zu 1) und 2) werden der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 5. Juni 2001 sowie der Nichtabhilfebe-schluss vom 9. August 2001 aufgehoben.
Beschwerdewert: bis 250.000,-- DM.
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