I-15 U 25/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-11-07, I-15 U 25/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-11-07, I-15 U 25/01
I-15 U 25/01Obergericht07.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 25/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-07
Aktenzeichen: I-15 U 25/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1107.I15U25.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 8. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21.12.2000 wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsrechtszuges hat der Kläger zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 17500,- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten können durch selbstschuldnerische Bürgschaften einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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