9 U 15/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-11-05, 9 U 15/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-11-05, 9 U 15/01
9 U 15/01Obergericht05.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 9 U 15/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-05
Aktenzeichen: 9 U 15/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1105.9U15.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 28. November 2000 verkün-dete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das genannte Urteil geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten abwenden gegen Sicherheit in Höhe von 42.000 DM, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheiten können durch Bürgschaft einer Großbank oder öf-fentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.
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