Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-11-05, 9 U 15/01

9 U 15/01Obergericht05.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 9 U 15/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-05

Aktenzeichen: 9 U 15/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1105.9U15.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 28. November 2000 verkün-dete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das genannte Urteil geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten abwenden gegen Sicherheit in Höhe von 42.000 DM, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können durch Bürgschaft einer Großbank oder öf-fentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.