10 U 67/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-10-25, 10 U 67/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-10-25, 10 U 67/00
10 U 67/00Obergericht25.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 67/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-25
Aktenzeichen: 10 U 67/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1025.10U67.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten und ihrer Streithelferin gegen das am 22. Februar 2000 verkündete Grundurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Jedoch trägt die Streithelferin ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 52.000 DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet, zu der ebenfalls Bank- oder Sparkassenbürgschaft zugelassen wird.
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