11 U 15/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-10-24, 11 U 15/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-10-24, 11 U 15/00
11 U 15/00Obergericht24.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 11 U 15/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-24
Aktenzeichen: 11 U 15/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1024.11U15.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.02.2000 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
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