Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-10-23, 21 U 44/01

21 U 44/01Obergericht23.10.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 44/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-10-23

Aktenzeichen: 21 U 44/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1023.21U44.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Grundurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts D... vom 24.01.2001 wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheitsleistungen dürfen durch Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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