I-23 U 29/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-10-19, I-23 U 29/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-10-19, I-23 U 29/01
I-23 U 29/01Obergericht19.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 29/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-19
Aktenzeichen: I-23 U 29/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1019.I23U29.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der
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Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom
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Oktober 2000 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
DM 14.490,00 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. September
1999 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen
werden zu 83 % dem Beklagten und zu 17 % der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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