Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-10-19, I-23 U 29/01

I-23 U 29/01Obergericht19.10.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 29/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-10-19

Aktenzeichen: I-23 U 29/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1019.I23U29.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom

  2. Oktober 2000 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

DM 14.490,00 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. September

1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen

werden zu 83 % dem Beklagten und zu 17 % der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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