Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-09-14, 3 Wx 202/01

3 Wx 202/01Obergericht14.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 202/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-09-14

Aktenzeichen: 3 Wx 202/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0914.3WX202.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1) trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten fin-det nicht statt.

Wert des Beschwerdegegenstandes: DM 5.000,00.

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