I-6 W 28/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-08-27, I-6 W 28/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-08-27, I-6 W 28/01
I-6 W 28/01Obergericht27.08.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 28/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-08-27
Aktenzeichen: I-6 W 28/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0827.I6W28.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Mai 2001 - 36 O 143/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antrags-gegner.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird festgesetzt auf
100.000,00 DM (§ 20 Abs. 4 GKG; hier: Interesse der An-tragsgegner).
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