10 U 64/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-06-07, 10 U 64/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-06-07, 10 U 64/00
10 U 64/00Obergericht07.06.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 64/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-07
Aktenzeichen: 10 U 64/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0607.10U64.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. März 2000 verkündete Urteil der 2 a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000 DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leisten, zu der ebenfalls Bank- oder Sparkassenbürgschaft zugelassen wird.
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