I-6 U 104/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-05-31, I-6 U 104/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-05-31, I-6 U 104/00
I-6 U 104/00Obergericht31.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 104/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-31
Aktenzeichen: I-6 U 104/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0531.I6U104.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 17. März 2000 ver-kündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 87.800,00 DM abzuwenden, es sei denn die Beklagte leistet zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe.
Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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