3 Wx 101 + 123/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-05-02, 3 Wx 101 + 123/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-05-02, 3 Wx 101 + 123/01
3 Wx 101 + 123/01Obergericht02.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 101 + 123/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-05-02
Aktenzeichen: 3 Wx 101 + 123/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0502.3WX101.123.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Der angefochtene Beschluss und die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 8. November 2000 werden teilweise abgeändert, soweit beanstandet worden ist, dass das Sondernutzungsrecht an einer zu errichtenden Penthauswohnung in der Teilungserklärung nicht begründet worden ist, weil darin die übrigen Miteigentümer nicht vom Mitgebrauch ausgeschlossen worden sind.
Im übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.
Wert des zurückgewiesenen Teils des Beschwerdegegenstandes: jeweils 30.000,00 DM.
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