Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-04-27, I-22 U 164/00

I-22 U 164/00Obergericht27.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 164/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-27

Aktenzeichen: I-22 U 164/00

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0427.I22U164.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der dritten Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 24. August 2000 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hohe von 145.000 DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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