3 W 100/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-04-23, 3 W 100/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-04-23, 3 W 100/01
3 W 100/01Obergericht23.04.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 W 100/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-04-23
Aktenzeichen: 3 W 100/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0423.3W100.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Zwangsvollstreckungsverfahren
Tenor
Unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückweisung der Erstbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Ratingen vom 1. Februar 2001 mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass gegen den Schuldner ein Zwangsgeld (nicht: Ordnungsgeld) in Höhe von 400 DM festgesetzt wird.
Die Kosten des gesamten Verfahrens fallen dem Schuldner zur Last.
Gegenstandswert: bis 600 DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.