I-24 U 69/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-04-03, I-24 U 69/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-04-03, I-24 U 69/00
I-24 U 69/00Obergericht03.04.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 69/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-03
Aktenzeichen: I-24 U 69/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0403.I24U69.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 03. März 2000 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und insge-samt wie folgt neu gefasst:
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Klä-ger 31.120,06 DM nebst 4% Zinsen aus jeweils 2.836,46 DM seit dem 05.07, 05.08., 04.09., 05.10., 05.11., 05.12.1999, 06.01., 04.02., 04.03 und 08.04.2000 zu zahlen.
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Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger ab Juni 2000 bis zur Weitervermie-tung des Bürogebäudes HZK, F-Str. 30 - 32 in K., längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2006 2.836,46 DM monatlich jeweils bis zum dritten Werktag eines jeden Monats nebst 4% Zinsen aus jeweils 2.836,46 DM seit jeweils dem dritten Werktage der Monate ab Juni 2000 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Überlassung der genannten Gewerberäume.
II. Die Kosten beider Rechtszüge werden dem Beklag-ten auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen eine in bar oder in Gestalt einer Bürgschaft eines im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu-gelassenen Kreditinstituts zu leistenden Sicherheit in Höhe von 150.000,00 DM abzuwenden, es sei denn, der Kläger leistet vorher Sicherheit in gleicher Art und Höhe.
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