I-6 U 86/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-02-15, I-6 U 86/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-02-15, I-6 U 86/00
I-6 U 86/00Obergericht15.02.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 86/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-15
Aktenzeichen: I-6 U 86/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0215.I6U86.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Februar 2000 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf aufgehoben, soweit die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, an die Klägerin 46.519,18 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 8. Januar 1999 zu zahlen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur anderweiti-gen Entscheidung - auch über die außergerichtlichen Kosten des zweiten Rechtszuges - an das Landgericht zu-rückverwiesen.
Die Revision der Beklagten wird zugelassen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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