I-6 U 32/99•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-01-11, I-6 U 32/99
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-01-11, I-6 U 32/99
I-6 U 32/99Obergericht11.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 32/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-11
Aktenzeichen: I-6 U 32/99
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0111.I6U32.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Dezember 19998 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen die Zwangsvollstre-ckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 12.100,00 DM abzuwenden, es sei denn die Beklagte leis-tet zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe. Die Si-cherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürg-schaften einer deutschen Großbank oder eines öffent-lich-rechtlichen Kreditinstituts erbracht werden.
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