Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-01-05, 3 Wx 423/99

3 Wx 423/99Obergericht05.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 423/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-01-05

Aktenzeichen: 3 Wx 423/99

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0105.3WX423.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird im Kostenpunkt und soweit die Antragsgegnerin hierdurch verpflichtet wird, an die Antragsteller zu Händen der Verwalterin 130.660,91 DM nebst 2,75 % Zinsen aus 128.335,50 DM vom 5. März 1988 bis 2. August 1996 und 4 % Zinsen aus 128.335,50 DM seit dem 3. August 1996 zu zahlen, aufgehoben. Die Sache wird inso-weit zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des dritten Rechtszuges - an das Landgericht zurückverwiesen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 130.660,91 DM

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