Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-12-14, I-6 U 208/99

I-6 U 208/99Obergericht14.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 208/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-14

Aktenzeichen: I-6 U 208/99

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:1214.I6U208.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 01.10.1999 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkam-mer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 108.934,82 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 15. Mai 1998 aus 102.002,32 DM sowie 4 % Zinsen aus weiteren 6.932,50 DM seit dem 29. Juli 1998 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auf-erlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 141.000,00 DM abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Zwangs-vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaften einer in Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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