II-8 WF 218/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-12-06, II-8 WF 218/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-12-06, II-8 WF 218/00
II-8 WF 218/00Obergericht06.12.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 WF 218/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-12-06
Aktenzeichen: II-8 WF 218/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:1206.II8WF218.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Tenor
wird auf die Beschwerde des Beklagten der Beschluß des Amtsgerichts Rheinberg vom 30. Oktober 2000 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Dem Beklagten wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Antrags und unter Beiordnung von Rechtsanwalt K. ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt, soweit er sich mit seinem Klageabweisungsantrag gegen folgende monatliche Unterhaltsbeträge verteidigt:
Juli 2000 von mehr als 375 DM;
August bis Dezember 2000 von mehr als je 216 DM.
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