I-6 U 51/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-10-26, I-6 U 51/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-10-26, I-6 U 51/00
I-6 U 51/00Obergericht26.10.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 51/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-26
Aktenzeichen: I-6 U 51/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:1026.I6U51.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Dezember 1999 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 14.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutsch-land ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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