projekte
L 5 P 51/26 B•Landessozialgericht NRW, 2026-04-20, L 5 P 51/26 B
L 5 P 51/26 BSozialversicherungsgericht20.04.2026
Entscheidungsdatum: 2026-04-20
Aktenzeichen: L 5 P 51/26 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2026:0420.L5P51.26B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.03.2026 wird unter Bezugnahme auf die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 06.10.2025 - L 5 KR 142/25 B - und unter Bezugnahme auf die weiteren Beschlüsse des Senats vom 07.10.2025 (L 5 KR 138/25 B u.a.) zurückgewiesen.
Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Der Beschluss ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar (§ 177 SGG).
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.