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L 14 R 649/23•Landessozialgericht NRW, 2025-09-29, L 14 R 649/23
L 14 R 649/23Sozialversicherungsgericht29.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-29
Aktenzeichen: L 14 R 649/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0929.L14R649.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14
Es wird festgestellt, dass das als Gerichtsbescheid bezeichnete Schriftstück des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.07.2023 keine wirksame Entscheidung über die am 15.07.2021 erhobene und unter dem Aktenzeichen S 49 R 891/21 geführte Klage des Klägers ist.
Das Sozialgericht Düsseldorf entscheidet auch über die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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