Landessozialgericht NRW, 2025-09-11, L 9 AL 97/23

L 9 AL 97/23Sozialversicherungsgericht11.09.2025

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AL 97/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-09-11

Aktenzeichen: L 9 AL 97/23

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0911.L9AL97.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 25.04.2023 geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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