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L 9 AL 97/23•Landessozialgericht NRW, 2025-09-11, L 9 AL 97/23
L 9 AL 97/23Sozialversicherungsgericht11.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-11
Aktenzeichen: L 9 AL 97/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0911.L9AL97.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 25.04.2023 geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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