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L 5 KR 74/22•Landessozialgericht NRW, 2025-08-05, L 5 KR 74/22
L 5 KR 74/22Sozialversicherungsgericht05.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-05
Aktenzeichen: L 5 KR 74/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0805.L5KR74.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5
Auf die Erinnerung wird die Vergütung des Antragsstellers für sein unter dem 14.09.2022 erstattetes Sachverständigengutachten endgültig auf 3.924,67 EUR festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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