projekte
L 8 R 961/24•Landessozialgericht NRW, 2025-07-24, L 8 R 961/24
L 8 R 961/24Sozialversicherungsgericht24.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-24
Aktenzeichen: L 8 R 961/24
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0724.L8R961.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.09.2024 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.