Landessozialgericht NRW, 2025-07-24, L 8 R 961/24

L 8 R 961/24Sozialversicherungsgericht24.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 961/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-24

Aktenzeichen: L 8 R 961/24

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0724.L8R961.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.09.2024 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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